Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Oktober 2014 – Christodoulou und Stavrinou/Kommission und EZB
(Rechtssache T‑332/13)
„Nichtigkeitsklage — Hilfsprogramm für die Stabilität Zyperns — Erklärung der Eurogruppe zur Umstrukturierung des Bankensektors in Zypern — Fehlerhafte Bezeichnung der Beklagten in der Klageschrift — Unzulässigkeit“
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1. |
Gerichtliches Verfahren — Klageschrift — Formerfordernisse — Bestimmung der Beklagten — Ohne Fehler seitens der Klägerinnen erfolgte Bezeichnung einer Person, die nicht Urheber der angefochtenen Handlung ist, als Beklagte — Unzulässigkeit — Grenzen — Gesichtspunkte, die unmissverständlich die Feststellung der Beklagten erlauben (Art. 263 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36) |
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2. |
Wirtschafts- und Währungspolitik — Währungspolitik — Koordinierung der Währungspolitik — Informelles Treffen der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, innerhalb der Eurogruppe — Selbständige Einheit — Zurechnung der angenommenen Erklärungen an die Kommission oder die Europäische Zentralbank — Ausschluss (Art. 137 AEUV; Protokoll Nr. 14 im Anhang zum EU-Vertrag und AEU-Vertrag) (vgl. Rn. 39, 41-45) |
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3. |
Wirtschafts- und Währungspolitik — Wirtschaftspolitik — Koordinierung der Wirtschaftspolitik — Europäischer Stabilitätsmechanismus — Möglichkeit für die Kommission und die Europäische Zentralbank, Kontrollbefugnisse auszuüben — Ausschluss (Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, Art. 1, 2 und 32 Abs. 2) (vgl. Rn. 47, 48) |
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4. |
Nichtigkeitsklage — Anfechtbare Handlungen — Begriff — Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen — Beurteilung dieser Wirkung nach dem Sachgehalt der Handlung — Von der Eurogruppe angenommene Erklärungen — Ausschluss (Art. 137 AEUV und 263 Abs. 1 AEUV; Protokoll Nr. 14 im Anhang zum EU-Vertrag und AEU-Vertrag) (vgl. Rn. 51-53, 60) |
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5. |
Nichtigkeitsklage — Zuständigkeit des Unionsrichters — Antrag auf Erlass eines Feststellungsurteils — Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 64) |
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Erklärung der Eurogruppe vom 25. März 2013, die insbesondere die Umstrukturierung des Bankensektors in Zypern betrifft
Tenor
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1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
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2. |
Frau Chrysanthi Christodoulou und Frau Maria Stavrinou tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB). |
Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Oktober 2014 – Christodoulou und Stavrinou/Kommission und EZB
(Rechtssache T‑332/13)
„Nichtigkeitsklage — Hilfsprogramm für die Stabilität Zyperns — Erklärung der Eurogruppe zur Umstrukturierung des Bankensektors in Zypern — Fehlerhafte Bezeichnung der Beklagten in der Klageschrift — Unzulässigkeit“
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1. |
Gerichtliches Verfahren — Klageschrift — Formerfordernisse — Bestimmung der Beklagten — Ohne Fehler seitens der Klägerinnen erfolgte Bezeichnung einer Person, die nicht Urheber der angefochtenen Handlung ist, als Beklagte — Unzulässigkeit — Grenzen — Gesichtspunkte, die unmissverständlich die Feststellung der Beklagten erlauben (Art. 263 Abs. 1 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36) |
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2. |
Wirtschafts- und Währungspolitik — Währungspolitik — Koordinierung der Währungspolitik — Informelles Treffen der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, innerhalb der Eurogruppe — Selbständige Einheit — Zurechnung der angenommenen Erklärungen an die Kommission oder die Europäische Zentralbank — Ausschluss (Art. 137 AEUV; Protokoll Nr. 14 im Anhang zum EU-Vertrag und AEU-Vertrag) (vgl. Rn. 39, 41-45) |
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3. |
Wirtschafts- und Währungspolitik — Wirtschaftspolitik — Koordinierung der Wirtschaftspolitik — Europäischer Stabilitätsmechanismus — Möglichkeit für die Kommission und die Europäische Zentralbank, Kontrollbefugnisse auszuüben — Ausschluss (Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, Art. 1, 2 und 32 Abs. 2) (vgl. Rn. 47, 48) |
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4. |
Nichtigkeitsklage — Anfechtbare Handlungen — Begriff — Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen — Beurteilung dieser Wirkung nach dem Sachgehalt der Handlung — Von der Eurogruppe angenommene Erklärungen — Ausschluss (Art. 137 AEUV und 263 Abs. 1 AEUV; Protokoll Nr. 14 im Anhang zum EU-Vertrag und AEU-Vertrag) (vgl. Rn. 51-53, 60) |
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5. |
Nichtigkeitsklage — Zuständigkeit des Unionsrichters — Antrag auf Erlass eines Feststellungsurteils — Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV) (vgl. Rn. 64) |
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Erklärung der Eurogruppe vom 25. März 2013, die insbesondere die Umstrukturierung des Bankensektors in Zypern betrifft
Tenor
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1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
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2. |
Frau Chrysanthi Christodoulou und Frau Maria Stavrinou tragen neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB). |