22.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 52/44 |
Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 — Meta Group/Kommission
(Rechtssache T-696/13)
2014/C 52/84
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Meta Group Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Bartolini, V. Colcelli und A. Formica)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Rechtswidrigkeit der Kürzungen, die die Kommission an den der META srl zustehenden Zuschüssen vorgenommen hat, festzustellen; |
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die Kommission infolgedessen zur Zahlung des zusätzlichen Betrags von 129 153,11 Euro, nebst Verzugszinsen an die Klägerin, zu verurteilen; |
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die Verwaltung zum Ersatz des der Klägerin entstandenen Folgeschadens zu verurteilen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die vorliegende Klage richtet sich gegen die Beschlüsse der Kommission, mit denen der ursprünglich für die Vorhaben „BCreative“, „Take-It-Up“ und „Ecolink+“, vorgesehene Zuschuss gekürzt wurde, für die innerhalb des „Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) (2007-2013)“ Finanzhilfevereinbarungen zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossen wurden.
Verschiedene Beschlüsse, die diese Vorhaben betreffen, sind auch in den Rechtssachen T-471/12, T-34/13 und T-35/13, Meta Group/Kommission, angefochten worden.
Die vorgetragenen Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen den in diesen Rechtssachen geltend gemachten.