22.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 52/44 |
Klage, eingereicht am 31. Dezember 2013 — ENAC/Kommission und TEN-T EA
(Rechtssache T-695/13)
2014/C 52/83
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Ente nazionale per l'aviazione civile (ENAC) (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtanwalt P. Garofoli und G. Palmieri)
Beklagte: Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T EA), Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 23. Oktober 2013 ref. Ares (203) 3321778 mit dem Gegenstand „Studie zur Entwicklung der Intermodalität des Flughafens Bergamo-Orio al Serio“, mit der sie die Einleitung des Verfahrens für die Erstattung des zur Durchführung dieser Studie gewährten Zuschusses und die Übersendung einer Belastungsanzeige in Höhe von 158 517,54 Euro verfügt hat, für nichtig zu erklären; |
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die von der Trans-European Transport Network Executive Agency (TEN-T EA) getroffene Feststellung vom 18. März 2013, auf die in der vorgenannten Mitteilung vom 23. Oktober 2013 Bezug genommen wird und die den „Abschluss der Aktion 2009-IT-91407-S —„Studie zur Entwicklung der Intermodalität des Flughafens Bergamo-Orio al Serio“ — Beschluss C(2010) 4456 der Kommission“ zum Gegenstand hat, [für nichtig zu erklären], soweit darin die Kosten in Zusammenhang mit den Tätigkeiten 1, 2.1, 4, 5, 6 und 7, die schon vor langer Zeit durchgeführt worden sind, als nicht anerkennungsfähig und daher als nicht zuschussfähig angesehen wurden und die Rückzahlung von 158 517,54 Euro verlangt wird. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden Beschlüsse sind die, die auch in den Rechtssachen T-270/13 und T-692/13, SACBO/Kommission und TEN-T EA angefochten worden sind.
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen den in diesen Rechtssachen geltend gemachten.