7.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 359/18


Klage, eingereicht am 8. Oktober 2013 — Al Matri/Rat

(Rechtssache T-545/13)

2013/C 359/35

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Fahed Mohamed Sakher Al Matri (Doha, Katar) (Prozessbevollmächtigte: M. Lester, Barrister, und G. Martin, Solicitor)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Durchführungsbeschluss 2013/409/GASP des Rates (1) und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 735/2013 des Rates (2) für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend.

1.

Erster Klagegrund: Die Beurteilung des Beklagten, wonach die Kriterien für die Aufnahme des Klägers in die Liste der angefochtenen Maßnahmen erfüllt gewesen seien, sei offenkundig fehlerhaft.

2.

Zweiter Klagegrund: Verletzung der Verteidigungsrechte des Klägers und seines Rechts auf wirksamen Rechtsschutz.

3.

Dritter Klagegrund: unzureichende Begründung.

4.

Vierter Klagegrund: ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht des Klägers auf Eigentum und unternehmerische Betätigung.


(1)  Durchführungsbeschluss 2013/409/GASP des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 204, S. 52).

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 735/2013 des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 204, S. 23).