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9.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 325/50 |
Klage, eingereicht am 23. September 2013 — SolarWorld u. a./Kommission
(Rechtssache T-507/13)
2013/C 325/80
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: SolarWorld AG (Bonn, Deutschland), Brandoni solare SpA (Castelfidardo, Italien), Global Sun Ltd (Sliema, Malta), Silicio Solar SAU (Puertollano, Spanien) und Solaria Energia y Medio Ambiente SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt L. Ruessmann und J. Beck, Solicitor)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
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die Klage für zulässig und begründet zu erklären, |
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den Beschluss 2013/423/EU der Kommission vom 2. August 2013 zur Annahme eines Verpflichtungsangebots im Zusammenhang mit dem Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von Fotovoltaik-Modulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen und Wafer) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China für nichtig zu erklären und |
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der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen drei Klagegründe geltend.
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1. |
Verletzung des Rechts der Klägerinnen auf ein faires Verfahren, des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Verteidigungsrechte der Klägerinnen sowie Verstoß gegen Art. 8 Abs. 4 und Art. 19 Abs. 2 der Antidumping-Grundverordnung (1) durch den angefochtenen Beschluss, weil
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2. |
Offenkundiger Bewertungsfehler und Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 der Antidumping-Grundverordnung, weil der angefochtene Beschluss willkürlich von den Ergebnissen der Ermittlungen der Kommission abweiche und Mindesteinfuhrpreise in einer Höhe festlege, die in offenkundiger Weise ungeeignet sei, eine Schädigung der Hersteller in der Europäischen Union zu beseitigen. |
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3. |
Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV, weil der angefochtene Beschluss eine horizontale Preisfestlegung vornehme und durchsetze und dadurch dem im AEUV aufgestellten Verbot der Wettbewerbsverfälschung im Binnenmarkt zuwiderlaufe. |
(1) Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 343, S. 51).