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26.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 313/33 |
Klage, eingereicht am 9. September 2013 — MedSkin Solutions Dr. Suwelack/HABM — Cryo-Save (CryoSafe)
(Rechtssache T-482/13)
2013/C 313/63
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: MedSkin Solutions Dr. Suwelack AG (Billerbeck, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Thünken)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Cryo-Save AG (Pfäffikon, Schweiz)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Juli 2013 (Sache R 1759/2012-4) aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass die beim HABM von der Klägerin eingelegte Beschwerde begründet und der Widerspruch folglich zurückzuweisen ist; |
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hilfsweise die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Juli 2013 (Sache R 1759/2012-4) aufzuheben und die Sache an den zuständigen Prüfer/die zuständige Prüferin beim HABM zurückzuweisen; |
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dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „CryoSafe“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 40 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 619 586
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Cryo-Save AG
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke „CryoSave“ für Waren der Klasse 10, 42 et 44
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009