19.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 304/26 |
Klage, eingereicht am 30.August 2013 — Comunidad Autónoma de Cataluña und CTTI/Kommission
(Rechtssache T-465/13)
2013/C 304/45
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerinnen: Comunidad Autónoma de Cataluña und Centre de Telecomunicaciones i Tecnologies de la Informació de la Generalitat de Catalunya (Katalonien, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, N. Ruiz García, M. Muñoz de Juan und M. Reverter Baquer)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
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das Vorbringen in der Klageschrift für zulässig und begründet zu erklären; |
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den angefochtenen Beschluss und insbesondere dessen Art. 1 für nichtig zu erklären, soweit darin festgestellt wird, dass eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe vorliegt; |
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infolgedessen die in den Art. 3 und 4 des Beschlusses enthaltene Rückforderungsanordnung für nichtig zu erklären; und |
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der Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der in der vorliegenden Rechtssache angefochtene Beschluss ist der gleiche wie in der Rechtssache T-462/13, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission.
Zur Stützung ihrer Klage berufen sich die Klägerinnen auf die gleichen Gründe wie die in der vorgenannten Rechtssache geltend gemachten.