7.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 260/50


Klage, eingereicht am 22. Juli 2013 — Innovation First/HABM (NANO)

(Rechtssache T-379/13)

2013/C 260/89

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Innovation First, Inc. (Greenville, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Zecher)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Beklagten vom 19. April 2013 in der Sache R 1271/2012-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Beklagten, aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „NANO“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 28 und 41 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 157 421.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 75 und Art. 37 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Regel 50 Abs. 2 Buchst. h der Verordnung Nr. 2868/95 sowie Art. 76 und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.