13.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 361/8 |
Beschluss des Gerichts vom 17. Juli 2014 — The Directv Group/HABM — Bolloré (DIRECTV)
(Rechtssache T-722/13) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Antrag auf Verfallserklärung - Rücknahme des Antrags auf Verfallserklärung - Erledigung))
2014/C 361/09
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: The Directv Group, Inc. (El Segundo, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Valentin)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Bolloré SA (Ergué Gabéric, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Legrand)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2013 (Sache R 1960/2012-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Bolloré und The Directv Group, Inc.
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Klägerin trägt die Kosten einschließlich der Kosten, die dem Beklagten und der Streithelferin entstanden sind. |