8.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 39/21


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 18. Dezember 2013 — Istituto di vigilanza dell’Urbe/Kommission

(Rechtssache T-579/13 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Erbringung von Sicherheits- und Empfangsdiensten in den „Häusern der Europäischen Union“ in Rom und Mailand - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Verstoß gegen Formerfordernisse - Unzulässigkeit)

2014/C 39/35

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Antragstellerin: Istituto di vigilanza dell’Urbe SpA (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Dorado und S. Cianciullo)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Moro und L. Cappelletti)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses der Kommission vom 27. August 2013 über die Zuschlagserteilung für einen Auftrag bezüglich Sicherheits- und Empfangsdiensten in den „Häusern der Europäischen Union“ in Rom und Mailand (Italien)

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.