16.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/25


Beschluss des Gerichts vom 21. Januar 2015 — Richter + Frenzel/HABM — Ferdinand Richter (Richter+Frenzel)

(Rechtssache T-418/13) (1)

((Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache))

(2015/C 089/30)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Richter + Frenzel GmbH + Co. KG (Würzburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D. Altenburg)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Pohlmann, dann D. Botis)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Ferdinand Richter GmbH (Pasching, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Grötschl)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. März 2013 (Sache R 2001/2011-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Ferdinand Richter GmbH und Richter + Frenzel GmbH + Co. KG

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte die Kosten des Beklagten.


(1)  ABl. C 325 vom 9.11.2013.