18.1.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 15/18 |
Beschluss des Gerichts vom 14. November 2013 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-283/13 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich unzulässig - Fehlende Identität zwischen der per Telefax eingereichten Klageschrift und der später eingereichten Urschrift - Einreichung der Urschrift nach Fristablauf - Verspätete Klage - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2014/C 15/26
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 11. März 2013, Marcuccio/Kommission (F-131/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind. |