27.4.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 138/49


Beschluss des Gerichts vom 3. März 2015 — Gemeente Nijmegen/Kommission

(Rechtssache T-251/13) (1)

((Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfe einer niederländischen Gemeinde für einen Profifußballverein - Beschluss, das förmliche Prüfverfahren nach Art. 108 Abs. 2 AEUV einzuleiten - Beihilfemaßnahme, die zum Zeitpunkt des Beschlusses vollständig durchgeführt ist - Zulässigkeit - Anfechtbare Handlung))

(2015/C 138/64)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Gemeente Nijmegen (Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Janssen und S. van der Heul)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Noë und B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C (2013) 1152 final der Kommission vom 6. März 2013 über Beihilfen für die niederländischen Profifußballvereine Vitesse, NEC, Willem II, MVV, PSV und FC Den Bosch im Zeitraum 2008-2011 (Staatliche Beihilfe SA.33584 [2013/C] [ex 2011/NN])

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Gemeente Nijmegen trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 189 vom 29.6.2013.