7.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 359/14 |
Beschluss des Gerichts vom 21. Oktober 2013 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-226/13 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich jeder Rechtsgrundlage entbehrend - Versand eines Schreibens mit Einzelheiten zur Durchführung eines Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst an den Prozessbevollmächtigten des Klägers im Verfahren über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil - Rechtsmittel teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet)
2013/C 359/27
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt. G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kaiser und G. Gattinara)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom. 6. Februar 2013, Marcuccio/Kommission (F-67/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im vorliegenden Rechtszug entstanden sind. |
3. |
Herr Marcuccio wird verurteilt, dem Gericht nach Art. 90 seiner Verfahrensordnung den Betrag von 2 000 Euro zu erstatten. |