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15.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 45/33 |
Beschluss des Gerichts vom 27. November 2013 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache T-204/13 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Abweisung der Klage im ersten Rechtszug als offensichtlich unzulässig - Innerhalb der Klagefrist per Telefax eingegangene Klageschrift, die mit einer Stempelunterschrift des Anwalts unterzeichnet war - Einreichung der Urschrift nach Fristablauf - Verspätete Klage - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2014/C 45/56
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 28. Januar 2013, Marcuccio/Kommission (F-95/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
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1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
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2. |
Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigene Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind. |