13.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 361/7 |
Urteil des Gerichts vom 3. September 2014 — Unibail Management/HABM (Darstellung von zwei Linien und vier Sternen)
(Rechtssache T-686/13) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke mit der Darstellung von zwei Linien und vier Sternen - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 75 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Mangelnde Einzelfallprüfung - Begründungspflicht))
2014/C 361/07
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Unibail Management (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Bénard, A. Rudoni und O. Klimis)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. September 2013 (Sache R 300/2013-2) über die Anmeldung eines Zeichens mit der Darstellung von zwei Linien und vier Sternen als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1. |
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. September 2013 (Sache R 300/2013-2) wird aufgehoben, soweit mit ihr die Beschwerde von Unibail Management für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 36, 38, 41 und 42 zurückgewiesen wird. |
2. |
Das HABM trägt die Kosten. |