22.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 305/25 |
Urteil des Gerichts vom 30. Juni 2016 — CW/Rat
(Rechtssache T-516/13) (1)
((Gemeinsame Außen — und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien - Einfrieren von Geldern - Im Anschluss an die Nichtigerklärung der vorherigen Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern auf eine neue Begründung gestützte Aufnahme des Namens des Klägers - Eigentumsrecht - Verhältnismäßigkeit - Sachverhaltsirrtum - Ermessensmissbrauch - Außervertragliche Haftung - Kausalzusammenhang))
(2016/C 305/34)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CW (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Tekari)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: G. Étienne und M. Bishop)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2013/409/GASP des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. 2013, L 204, S. 52), soweit er den Kläger betrifft, und Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
CW trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union. |