28.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 129/21 |
Urteil des Gerichts vom 12. März 2014 — Alsteens/Kommission
(Rechtssache T-373/13 P) (1)
((Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Vertragsverlängerung - Offensichtliche Unzulässigkeit der erstinstanzlichen Klage - Anspruch auf rechtliches Gehör - Abtrennbarkeit der Zusatzvereinbarung über die Vertragsverlängerung))
2014/C 129/27
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Geoffroy Alsteens (Marcinelle, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, D. de Abreu Caldas und J.-N. Louis)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2013, Alsteens/Kommission (F-87/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1. |
Der Beschluss des Gerichts für den Öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2013, Alsteens/Kommission (F-87/12), wird aufgehoben. |
2. |
Die Sache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen. |
3. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |