8.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 71/20 |
Urteil des Gerichts vom 23. Januar 2014 — Kommission/BO
(Rechtssache T-174/13 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Soziale Sicherheit - Erstattung von Reisekosten - Reisekosten aus sprachlichen Gründen - Art. 19 Abs. 2 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherstellung der Krankheitsfürsorge für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften - Titel II Kapitel 12 Punkt 2.5 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Erstattung der Krankheitskosten)
(2014/C 71/37)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Andere Verfahrensbeteiligte: BO (Amman, Jordanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi, M. Vandenbussche und C. Bernard-Glanz)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 15. Januar 2013, BO/Kommission (F-27/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf die Aufhebung dieses Urteils
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt ihre Kosten sowie die Kosten, die BO im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind. |