30.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 352/28


Klage, eingereicht am 23. September 2013 — ZZ u. a./Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

(Rechtssache F-95/13)

2013/C 352/54

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Europäische Eisenbahnagentur (ERA)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den befristeten Einstellungsvertrag der Kläger als Bedienstete auf Zeit nicht in einen unbefristeten Einstellungsvertrag umzudeuten

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidung vom 20. Dezember 2012 aufzuheben, mit der ihr Antrag, ihren befristeten Einstellungsvertrag als Bedienstete auf Zeit im Sinne von Art. 2 Buchst. a der BSB zum Zeitpunkt des tatsächlichen Wirksamwerdens in einen unbefristeten Einstellungsvertrag nach Art. 8 der BSB umzudeuten, abgelehnt wurde;

der Europäischen Eisenbahnagentur die Kosten aufzuerlegen.