21.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 274/31


Klage, eingereicht am 8. Juli 2013 — ZZ/Europol

(Rechtssache F-67/13)

2013/C 274/50

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-J. Ghosez)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den befristeten Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidungen des Beklagten vom 26. September und 7. Dezember 2012, mit denen der Beklagte ihr mitgeteilt hat, ihren bis zum 31. März 2013 befristeten Vertrag nicht zu verlängern, sowie die Entscheidung vom 9. April 2013, mit der ihre Beschwerde zurückgewiesen worden ist, aufzuheben;

den Beklagten zu verurteilen, an sie den Unterschiedsbetrag zwischen den Dienstbezügen, auf die sie Anspruch gehabt hätte, wenn sie in seinem Dienst verblieben wäre, auf der einen Seite und dem Entgelt, den Honoraren, dem Arbeitslosengeld oder jeder anderen Ersatzvergütung, die sie seit dem 1. April 2013 anstelle ihrer früheren Dienstbezüge als Bedienstete auf Zeit tatsächlich erhalten hat, auf der anderen Seite zu zahlen;

Europol die Kosten aufzuerlegen.