21.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 274/29


Klage, eingereicht am 6. Juni 2013 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-56/13)

2013/C 274/45

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen der Klägerin auf das Versorgungssystem der Union, bei der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts angewandt wurden

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 27. Februar 2013, mit der die von ihr am 7. Januar 2013 gegen die Entscheidungen des Referats 4 des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO.4) vom 10. Oktober 2012 eingelegten Beschwerden zurückgewiesen wurden, aufzuheben;

auch die genannten Entscheidungen des PMO.4 vom 10. Oktober 2012, gegen die ihre Beschwerden eingelegt worden waren, aufzuheben;

festzustellen, dass die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts in der am 3. März 2011 erlassenen Fassung, insbesondere ihr Art. 9, rechtswidrig sind, und sie für im vorliegenden Fall unanwendbar zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.