20.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 207/58 |
Klage, eingereicht am 8. April 2013 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-32/13)
2013/C 207/96
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Nichtigerklärung der Ablehnung des Antrags auf Erstattung des Restbetrags, den die Kommission dem Kläger als Abgangsgeld hätte zahlen müssen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Kommission vom 9. Januar 2013 aufzuheben, mit der sie den Antrag des Klägers abgelehnt und seine Beschwerde auf Erstattung des Restbetrags, den die Kommission ihm wegen seines Ausscheidens aus dem Dienst hätte zahlen müssen, zurückgewiesen hat. Soweit erforderlich, ist die Klage auch auf Aufhebung des Schreibens der Kommission vom 13. April 2012 gerichtet, mit dem die Kommission erstmals Stellung hinsichtlich des Antrags des Klägers auf Neuberechnung des Betrags bezieht, den die Kommission dem Kläger zahlen muss. |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |