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20.4.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 114/47 |
Klage, eingereicht am 19. Februar 2013 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-18/13)
2013/C 114/72
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Anrechnung seiner vor dem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage der neuen allgemeinen Durchführungsbestimmungen vorzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung vom 17. Januar 2012 über die Anrechnung seiner vor dem Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche aufzuheben; |
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soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung seiner auf Anwendung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen und der versicherungsmathematischen Sätze, die zum Zeitpunkt seines Antrags auf Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche in Kraft waren, gerichteten Beschwerde vom 13. November 2012 aufzuheben; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |