11.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 155/41


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. März 2015 — CW/Parlament

(Rechtssache F-124/13) (1)

((Öffentlicher Dienst - Beamte - Aufhebungsklage - Art. 12a des Statuts - Interne Regelung über den Beirat für Mobbing und sexuelle Belästigung und deren Vorbeugung am Arbeitsplatz - Art. 24 des Statuts - Antrag auf Beistandsleistung - Offensichtliche Beurteilungsfehler - Fehlen - Rolle und Befugnisse des Beirats für Mobbing und sexuelle Belästigung und deren Vorbeugung am Arbeitsplatz - Fakultative Befassung durch den Beamten - Schadensersatzklage))

(2015/C 155/59)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: CW (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Taneva und M. Dean)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der der Antrag der Klägerin auf Beistandsleistung abgelehnt wurde

Tenor des Urteils

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Hälfte der Kosten von CW zu tragen.

3.

CW trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 52 vom 22.2.2014, S. 54.