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11.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 155/41 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. März 2015 — CW/Parlament
(Rechtssache F-124/13) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Aufhebungsklage - Art. 12a des Statuts - Interne Regelung über den Beirat für Mobbing und sexuelle Belästigung und deren Vorbeugung am Arbeitsplatz - Art. 24 des Statuts - Antrag auf Beistandsleistung - Offensichtliche Beurteilungsfehler - Fehlen - Rolle und Befugnisse des Beirats für Mobbing und sexuelle Belästigung und deren Vorbeugung am Arbeitsplatz - Fakultative Befassung durch den Beamten - Schadensersatzklage))
(2015/C 155/59)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: CW (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Taneva und M. Dean)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der der Antrag der Klägerin auf Beistandsleistung abgelehnt wurde
Tenor des Urteils
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Hälfte der Kosten von CW zu tragen. |
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3. |
CW trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 52 vom 22.2.2014, S. 54.