24.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 421/50


Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. Mai 2014 — CU/EWSA

(Rechtssache F-42/13) (1)

((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Unbefristeter Vertrag - Entscheidung, den Vertrag zu kündigen))

2014/C 421/70

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: CU (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Blot)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Arsène und L. Camarena Januzec im Beistand der Rechtsanwälte F.-M. Hislaire und M. Troncoso Ferrer, dann M. Pascua Mateo und L. Camarena Januzec im Beistand der Rechtsanwälte F.-M. Hislaire und M. Troncoso Ferrer)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Arbeitsvertrag der Klägerin zu kündigen, und auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der ihr entstanden sein soll

Tenor des Urteils

1.

Die Entscheidungen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Oktober 2012 und vom 31. Januar 2013, den unbefristeten Vertrag von CU als Bedienstete auf Zeit zu kündigen, werden aufgehoben.

2.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss wird verurteilt, 25  000 Euro an CU zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die CU entstandenen Kosten zu tragen.


(1)  ABl. C 207 vom 20.7.2013, S. 61.