Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 4. September 2014 –

Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones / HABM

(Rechtssache C‑509/13 P) 1  ( 1 )

„Rechtsmittel — Gemeinschaftsmarke — Verordnung (EG) Nr. 40/94 — Anmeldung der Bildmarke mit dem Wortbestandteil ‚METRO‘ in den Farben Gelb und Blau — Widerspruch des Inhabers der farbigen Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil ‚GRUPOMETROPOLIS‘ — Zurückweisung des Widerspruchs“

1. 

Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 37, 42)

2. 

Rechtsmittel — Gründe — Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung — Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Gerichtshof — Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 38)

Tenor

1. 

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. 

Die Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones SL trägt die Kosten.


( 1 ) ABl. C 336 vom 16.11.2013.