Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 4. September 2014 –
Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones / HABM
(Rechtssache C‑509/13 P) 1 ( 1 )
„Rechtsmittel — Gemeinschaftsmarke — Verordnung (EG) Nr. 40/94 — Anmeldung der Bildmarke mit dem Wortbestandteil ‚METRO‘ in den Farben Gelb und Blau — Widerspruch des Inhabers der farbigen Gemeinschaftsbildmarke mit dem Wortbestandteil ‚GRUPOMETROPOLIS‘ — Zurückweisung des Widerspruchs“
1. |
Gemeinschaftsmarke — Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke — Relative Eintragungshindernisse — Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke — Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke — Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 37, 42) |
2. |
Rechtsmittel — Gründe — Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung — Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Gerichtshof — Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Rn. 38) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones SL trägt die Kosten. |