8.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/11


Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden), eingereicht am 27. Dezember 2013 — X AB/Skatteverket

(Rechtssache C-686/13)

(2014/C 71/19)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Vorlegendes Gericht

Högsta förvaltningsdomstolen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: X AB

Beklagter: Skatteverket

Vorlagefrage

Stehen die Art. 49 AEUV und 63 AEUV nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen der Sitzstaat den Abzug für einen Wechselkursverlust, der in den Kapitalverlust aus einem Geschäftszwecken dienenden Anteil an einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft eingegangen ist, versagt, wenn der Sitzstaat ein System anwendet, bei dem Kapitalerträge und Kapitalverluste aus solchen Anteilen bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage nicht berücksichtigt werden?