8.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 71/11 |
Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden), eingereicht am 27. Dezember 2013 — X AB/Skatteverket
(Rechtssache C-686/13)
(2014/C 71/19)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Högsta förvaltningsdomstolen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: X AB
Beklagter: Skatteverket
Vorlagefrage
Stehen die Art. 49 AEUV und 63 AEUV nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach denen der Sitzstaat den Abzug für einen Wechselkursverlust, der in den Kapitalverlust aus einem Geschäftszwecken dienenden Anteil an einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft eingegangen ist, versagt, wenn der Sitzstaat ein System anwendet, bei dem Kapitalerträge und Kapitalverluste aus solchen Anteilen bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlage nicht berücksichtigt werden?