8.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/7


Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia de Barcelona (Spanien), eingereicht am 5. Dezember 2013 — Cajas Rurales Unidas, Sociedad Cooperativa de Crédito/Evaristo Méndez Sena u. a.

(Rechtssache C-645/13)

(2014/C 71/12)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de Primera Instancia de Barcelona

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Cajas Rurales Unidas, Sociedad Cooperativa de Crédito

Beklagte: Evaristo Méndez Sena, Edelmira Pérez Vicente, Daniel Méndez Sena, Victoriana Pérez Bicéntez

Vorlagefragen

1.

Ist davon auszugehen, dass keine angemessenen und wirksamen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in den Verträgen, die er mit Verbrauchern schließt, ein Ende gesetzt wird, und dass das Recht der Verbraucher, die zuständigen Gerichte anzurufen, damit diese darüber entscheiden, ob Vertragsklauseln, die im Hinblick auf eine allgemeine Verwendung abgefasst wurden, missbräuchlich sind, und angemessene und wirksame Mittel anwenden, um der Verwendung solcher Klauseln ein Ende zu setzen, nicht beachtet wird, wenn das Recht eines Mitgliedstaats keinen Rechtsbehelf zu einem höheren Gericht für den Fall vorsieht, dass ein im Rahmen eines Hypothekenvollstreckungsverfahrens gestellter Antrag, eine Vertragsklausel wegen Missbräuchlichkeit unangewendet zu lassen, zurückgewiesen wird?

2.

Sollte die erste Frage bejaht werden: Kann das nationale Gericht, um einen angemessenen und wirksamen Schutz der Verbraucher vor missbräuchlichen Klauseln zu erreichen, dem Verbraucher von Amts wegen das Recht zuerkennen, dass eine höhere Instanz die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts überprüft, mit der die Unanwendbarkeit einer Vertragsklausel wegen der gegen sie geltend gemachten Missbräuchlichkeit verneint wurde?