22.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 52/25


Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 6. November 2013 — Azienda Ospedaliero-Universitaria di Careggi-Firenze/Data Medical Service srl

(Rechtssache C-568/13)

2014/C 52/45

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Azienda Ospedaliero-Universitaria di Careggi-Firenze

Rechtsmittelgegnerin: Data Medical Service srl

Vorlagefragen

1.

Steht Art. 1 der Richtlinie 92/50 (1), auch im Licht des späteren Art. 1 Abs. 8 der Richtlinie 2004/18 (2), einer innerstaatlichen Vorschrift entgegen, die dahin ausgelegt wurde, dass die Rechtsmittelführerin in den vorliegenden Verfahren als Krankenhauseinrichtung, die eine wirtschaftlich tätige öffentliche Einrichtung ist, von der Teilnahme an den Ausschreibungen ausgeschlossen ist?

2.

Stehen die unionsrechtlichen Vorschriften über öffentliche Ausschreibungen — insbesondere die allgemeinen Grundsätze des freien Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung, und der Verhältnismäßigkeit — einer innerstaatlichen Regelung entgegen, die einem Rechtssubjekt wie der Rechtsmittel führenden Krankenhauseinrichtung, die fortlaufend öffentliche Mittel erhält und unmittelbar mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst betraut ist, ermöglicht, daraus einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zu ziehen — wie die Höhe des angebotenen Preisnachlasses zeigt —, ohne dass gleichzeitig Korrekturmaßnahmen zur Verhinderung einer solchen Wettbewerbsverzerrung vorgesehen sind?


(1)  Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1).

(2)  Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114).