21.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 377/6


Vorabentscheidungsersuchen des Monomeles Protodikeio Athinon (Griechenland), eingereicht am 10. Oktober 2013 — Honda Giken Kogyo Kabushiki Kaisha/Maria Patmanidi AE

(Rechtssache C-535/13)

2013/C 377/13

Verfahrenssprache: Griechisch

Vorlegendes Gericht

Protodikeio Athinon

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Honda Giken Kogyo Kabushiki Kaisha

Beklagte: Maria Patmanidi AE

Vorlagefrage

Welches ist der Anwendungsbereich von Art. 7 der Richtlinie 89/104/EWG (1) (jetzt Art. 7 der Richtlinie 2008/95/EG (2)) und von Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (3) (jetzt Art. 13 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 (4)) hinsichtlich des Rechts des Markeninhabers, die Paralleleinfuhr seiner Waren — bei denen es sich um Ersatzteile für Kraftfahrzeuge jeglicher Art handelt, die in einem nicht zum Gebiet der EU oder des EWR gehörenden Drittland erstmalig hergestellt oder in Verkehr gebracht werden — in das Gebiet der EU und des EWR zu verbieten, insbesondere wenn es sich um Waren handelt, die durch eine weite Gewinnspanne und einen starken Preisdruck gekennzeichnet sind — ein Umstand, der auch durch erhebliche Schwankungen in der Preispolitik belegt wird — und/oder wenn die Paralleleinfuhren zu erheblichen Senkungen der Preise für den Endverbraucher — zu dessen Gunsten und zugunsten des Wettbewerbs — führen können, im Licht und unter dem Einfluss der folgenden Vorschriften, für sich allein oder zusammen betrachtet: a) Art. 101 und 102 AEUV, b) Art. I, XI Abs. 1, III Abs. 4 und XX Buchst. d sowie allgemein die Bestimmungen des GATT 1994 und c) Art. I und [X]XIV des GATT 1994 und, insbesondere, wird die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG und von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 … durch die letztgenannten Vorschriften auf Waren, die in Vertragsstaaten des GATT 1994 in den Verkehr gebracht wurden, [ausgedehnt] und besteht ein Konflikt zwischen ihnen?


(1)  Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 40, vom 11.2.1989, S. 1-7).

(2)  Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. L 299, S. 25-33).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1-36).

(4)  Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1-42).