14.12.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 367/24


Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 26. September 2013 — The Queen, auf Antrag von Eventech Limited/The Parking Adjudicator

(Rechtssache C-518/13)

2013/C 367/43

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: The Queen, auf Antrag von Eventech Limited

Rechtsmittelgegner: The Parking Adjudicator

Beteiligter: London Borough of Camden

Vorlagefragen

1.

Werden unter den Umständen des vorliegenden Falls, in dem Taxen, nicht aber Funkmietwagen die Benutzung einer auf einer öffentlichen Straße eingerichteten Busspur während der für die Busspur geltenden Widmungszeiten erlaubt wird, „staatliche Mittel“ im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verwendet?

2.

a)

Wie lautet bei der Beurteilung, ob die für Taxen, nicht aber Funkmietwagen bestehende Erlaubnis, eine auf einer öffentlichen Straße eingerichtete Busspur während der für die Busspur geltenden Widmungszeiten zu benutzen, selektiv im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV ist, die maßgebliche Zielsetzung, anhand deren die Frage zu beantworten ist, ob sich Taxen und Funkmietwagen in einer vergleichbaren rechtlichen und tatsächlichen Situation befinden?

b)

Falls sich feststellen lässt, dass im Rahmen der Frage 2 a die maßgebliche Zielsetzung zumindest teilweise in der Schaffung eines sicheren und effizienten Beförderungssystems besteht und dass es aus Gründen der Sicherheit und/oder Effizienz gerechtfertigt ist, Taxen das Befahren von Busspuren zu erlauben, diese Gründe bei Funkmietwagen aber nicht in derselben Weise gegeben sind, kann dann davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme nicht selektiv im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV ist?

c)

Kommt es im Rahmen der Beantwortung der Frage 2 b darauf an, ob der Mitgliedstaat, der diese Rechtfertigungsgründe geltend macht, darüber hinaus darlegt, dass die Begünstigung von Taxen gegenüber Funkmietwagen verhältnismäßig ist und nicht über das Erforderliche hinausgeht?

3.

Ist die für Taxen, nicht aber Funkmietwagen bestehende Erlaubnis, eine auf einer öffentlichen Straße eingerichtete Busspur während der für die Busspur geltenden Widmungszeiten zu benutzen, geeignet, im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, wenn sich die in Rede stehende Straße in der Londoner Innenstadt befindet und Bürger anderer Mitgliedstaaten nicht daran gehindert sind, Taxen oder Funkmietwagen zu besitzen bzw. zu fahren?