26.10.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 313/13


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 13. August 2013 — Belgacom SA/Gemeinde Etterbeek

(Rechtssache C-454/13)

2013/C 313/22

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal de première instance de Bruxelles

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Belgacom SA

Beklagte: Gemeinde Etterbeek

Vorlagefrage

Sind die Art. 12 und 13 der Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (1) dahin auszulegen, dass sie der Regelung einer nationalen Behörde oder einer Gebietskörperschaft entgegenstehen, mit der zu Haushaltszwecken eine Abgabe auf Infrastrukturen der Mobilkommunikation auf öffentlichem oder privatem Grundbesitz eingeführt wird, die im Rahmen der Tätigkeiten genutzt werden, die von der Allgemeingenehmigung gedeckt sind?


(1)  ABl. L 108, S. 21.