19.10.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 304/7 |
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich), eingereicht am 7. August 2013 — Société Fonderie 2A/Ministre de l'Économie et des Finances
(Rechtssache C-446/13)
2013/C 304/12
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d’État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Société Fonderie 2A
Beklagter: Ministre de l’Économie et des Finances
Vorlagefrage
Sind die Bestimmungen der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) (1) über die Festlegung des Ortes einer innergemeinschaftlichen Lieferung dahin zu verstehen, dass die Lieferung eines Gegenstands durch eine Gesellschaft an einen Kunden in einem anderen Land der Europäischen Union, nachdem der Gegenstand für Rechnung des Verkäufers in der Niederlassung einer anderen, im Land des Kunden ansässigen Gesellschaft einer Bearbeitung unterzogen worden war, als eine Lieferung zwischen dem Land des Verkäufers und dem Land des Endabnehmers anzusehen ist, oder dahin, dass es sich um eine Lieferung innerhalb des Landes des Endabnehmers handelt, ab der Niederlassung, in der die Bearbeitung stattfand?
(1) Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern — Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 147, S. 1).