9.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 325/14


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Brașov (Rumänien), eingereicht am 7. August 2013 — Imre Solyom, Luiza Solyom/Direcția Generală a Finanțelor Publice a Județului Brașov

(Rechtssache C-444/13)

2013/C 325/24

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Brașov

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Imre Solyom, Luiza Solyom

Beklagte: Direcția Generală a Finanțelor Publice a Județului Brașov

Vorlagefrage

Sind die Art. 73 und 78 der Richtlinie 2006/112/EG (1) des Rates dahin auszulegen, dass in der Situation, in der die Parteien in einem Kaufvertrag einen endgültigen und unwiderruflichen Preis vereinbaren und der Kaufvorgang anschließend von den Steuerbehörden wegen der Neubewertung des Verkäufers als steuerpflichtige Person als steuerbar angesehen wird, die darauf entfallende Mehrwertsteuer als im Preis inbegriffen anzusehen ist oder dahin, dass sie zu diesem Preis hinzugerechnet wird? Mit anderen Worten: Was ist die Bemessungsgrundlage für eine solche Lieferung?


(1)  Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1).