12.10.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 298/4


Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 31. Juli 2013 — Casa Județeană de Pensii Cluj/Attila Balazs

(Rechtssache C-432/13)

2013/C 298/06

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Curte de Apel Cluj

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Casa Județeană de Pensii Cluj

Rechtsmittelgegner: Attila Balazs

Vorlagefrage

Ist Art. 7 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (1) dahin auszulegen, dass ein bilaterales Abkommen in seinen Anwendungsbereich fällt, das vor dem Zeitpunkt, zu dem die genannte Verordnung Geltung erlangte, zwischen zwei Mitgliedstaaten geschlossen wurde und in dem diese Mitgliedstaaten die Beendigung der Verpflichtung aus den von dem einen Staat den Angehörigen des anderen Staates, die im Hoheitsgebiet des ersten Staates den Status von politischen Flüchtlingen besaßen und in den zweiten Staat repatriiert wurden, geschuldeten Sozialversicherungsansprüchen vereinbart haben, im Gegenzug gegen die Zahlung eines Pauschalbetrags für die Zahlung der Renten und zur Deckung des Zeitraums, für den im ersten Mitgliedstaat Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden?


(1)  Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).