21.9.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 274/13 |
Vorabentscheidungsersuchen des Anotato Dikastirio Kyprou (Zypern), eingereicht am 16. Juli 2013 — Cypra Limited/Republik Zypern
(Rechtssache C-402/13)
2013/C 274/23
Verfahrenssprache: Griechisch
Vorlegendes Gericht
Anotato Dikastirio Kyprou
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerin: Cypra Limited
Berufungsbeklagte: Republik Zypern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Naturressourcen und Umwelt und durch den Direktor der Abteilung veterinärmedizinischer Dienst
Vorlagefragen
1. |
Räumt die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (1) der zuständigen Behörde im Hinblick auf ihre Verpflichtung, einen amtlichen Tierarzt für die Vornahme der Kontrolle im Zusammenhang mit der Schlachtung von Tieren zu bestimmen, ein Ermessen zur Festlegung des Zeitpunkts ein, zu dem eine bestimmte Schlachtung stattfindet, oder ist diese Behörde verpflichtet, einen solchen Tierarzt für den Zeitpunkt zu bestimmen, den der Schlachter für die Schlachtung festgelegt hat? |
2. |
Räumt die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 der zuständigen Behörde ein Ermessen ein, um die Bestimmung eines amtlichen Tierarztes für die Vornahme der Kontrolle einer dem Gesetz entsprechenden Schlachtung von Tieren abzulehnen, wenn sie unterrichtet wird, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem zugelassenen Schlachthof eine Schlachtung stattfinden wird? |
(1) Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 139, S. 206).