23.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 344/38


Klage, eingereicht am 26. Juni 2013 — Europäische Kommission/Republik Polen

(Rechtssache C-356/13)

2013/C 344/66

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Manhaeve und K. Herrmann)

Beklagte: Republik Polen

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (1) verstoßen hat, dass sie nicht hinreichend die Gewässer bestimmt hat, die von Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen betroffen sein könnten, und dass sie die gefährdeten Gebiete unzureichend ausgewiesen hat;

festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 in Verbindung mit Anhang II Punkt A Nr. 2 und Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 und 3 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verstoßen hat, dass sie auf der Grundlage unzureichend ausgewiesener besonders gefährdeter Gebiete Aktionsprogramme im Sinne von Art. 5 dieser Richtlinie festgelegt hat und dass diese Programme Maßnahmen enthalten, die nicht mit Anhang II Punkt A Nr. 2 und Anhang III Nr. 1 Ziff. 1 und 3 der Richtlinie vereinbar sind;

der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Republik Polen sei verpflichtet gewesen, die Richtlinie 91/676/EWG umzusetzen und den sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen ab ihrem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 nachzukommen.


(1)  ABl. L 375, S. 1.