3.8.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 226/8 |
Klage, eingereicht am 12. Juni 2013 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-320/13)
(2013/C 226/14)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch und K. Herrmann)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 27 Abs. 1 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat; |
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gegen die Republik Polen gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV wegen Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 133 228,80 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu verhängen; |
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der Republik Polen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG sei am 5. Dezember 2010 abgelaufen.
(1) ABl. L 140, S. 16.