10.8.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 233/4 |
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 11. Juni 2013 — X
(Rechtssache C-318/13)
2013/C 233/06
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Partei des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführer: X
Vorlagefragen
1. |
Ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7/EWG (1) (Richtlinie zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit) dahin auszulegen, dass er einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift entgegensteht, aufgrund deren die unterschiedliche Lebenserwartung für Männer und Frauen als versicherungsmathematisches Kriterium für die Berechnung der infolge eines Arbeitsunfalls zu zahlenden gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Sicherheit herangezogen wird, wenn bei Verwendung dieses Kriteriums die an einen Mann zu zahlende einmalige Entschädigungsleistung niedriger ausfällt als die Entschädigung, die eine gleichaltrige Frau erhalten würde, die sich im Übrigen in einer vergleichbaren Situation befindet? |
2. |
Wenn die erste Frage bejaht wird: Liegt in dieser Rechtssache als Voraussetzung für die Haftung des Mitgliedstaats ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht vor, wenn insbesondere berücksichtigt wird, dass
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(1) ABl. L 6, S. 24.
(2) ABl. L 373, S. 37.
(3) ABl. L 204, S. 23.