20.7.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 207/31 |
Rechtsmittel, eingelegt am 16. Mai 2013 von der Rousse Industry AD gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 20. März 2013 in der Rechtssache T-489/11, Rousse Industry AD/Europäische Kommission
(Rechtssache C-271/13 P)
2013/C 207/52
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Parteien
Rechtsmittelführerin: Rousse Industry AD (Prozessbevollmächtigte: Al. Angelov, Sv. Panov, Advokati)
Andere Partei: Europäische Kommission
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Urteil des Gerichts vom 20. März 2013 in der Rechtssache T-489/11 aufzuheben; |
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endgültig zu entscheiden und die Art. 2, 3, 4 und 5 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2011 betreffend die von Bulgarien zugunsten der Rousse Industry AD gewährte staatliche Beihilfe C 12/10 und N 389/09 für nichtig zu erklären; |
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hilfsweise die Rechtssache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Zur Begründung ihres Rechtsmittels macht die Rechtsmittelführerin die folgenden Rechtsmittelgründe geltend:
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Erster Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen Verfahrensvorschriften, der die Interessen der Rechtsmittelführerin beeinträchtigt
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2. |
Zweiter Rechtsmittelgrund: Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht
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(1) ABl. L 83. S. 1.