29.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 189/3


Vorabentscheidungsersuchen des Centrale Raad van Beroep (Niederlande), eingereicht am 12. April 2013 — Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank/L.F. Evans

(Rechtssache C-179/13)

2013/C 189/05

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Niederlande

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank

Rechtsmittelgegnerin: L. F. Evans

Vorlagefragen

1.

Sind die Art. 2 und/oder 16 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 (1) dahin auszulegen, dass eine Person wie Frau Evans, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats ist, ihr Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer ausgeübt hat, den niederländischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit unterlegen ist und anschließend eine Beschäftigung als Mitglied des Geschäftspersonals beim Generalkonsulat der Vereinigten Staaten von Amerika in den Niederlanden aufgenommen hat, von Beginn dieser Tätigkeiten an nicht mehr in den persönlichen Anwendungsbereich der genannten Verordnung fällt?

Falls nein:

2.

a)

Ist Art. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 und/oder Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 (2) dahin auszulegen, dass die Anwendung des Privilegiertenstatus auf Frau Evans, der im vorliegenden Fall u. a. aus der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht und der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen besteht, als ausreichende Rechtfertigung für die vorgenommene Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit anzusehen ist?

b)

Welche Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Tatsache beizumessen, dass Frau Evans im Dezember 1999 auf Nachfrage für die Aufrechterhaltung des Privilegiertenstatus optiert hat?


(1)  Verordnung des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2).

(2)  Verordnung des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2).