1.6.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 156/20


Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 8. März 2013 — ASL Nr. 5 „Spezzino“ u. a./San Lorenzo Società Cooperativa Sociale, Croce Verde Cogema Cooperativa Sociale Onlus

(Rechtssache C-113/13)

2013/C 156/31

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerinnen: ASL Nr. 5 «Spezzino», A.N.P.A.S. Associazione Nazionale Pubblica Assistenza — Comitato Regionale Liguria, Regione Liguria

Rechtsmittelgegnerinnen: San Lorenzo Società Cooperativa Sociale, Croce Verde Cogema Cooperativa Sociale Onlus

Vorlagefragen

1.

Stehen die Art. 49 AEUV, 56 AEUV, 105 AEUV und 106 AEUV einer innerstaatlichen Vorschrift entgegen, die vorsieht, dass Krankentransporte vorrangig an Freiwilligenorganisationen, das Italienische Rote Kreuz und andere zugelassene öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder Stellen vergeben werden, soweit dies auf der Grundlage von Übereinkünften geschieht, nach denen lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden?

2.

Stehen die unionsrechtlichen Vorschriften über öffentliche Ausschreibungen — im vorliegenden Fall, da es sich um ausgenommene Verträge handelt, die allgemeinen Grundsätze des freien Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit — nationalen Vorschriften entgegen, die eine freihändige Vergabe von Krankentransportdienstleistungen zulassen, wenn ein Rahmenabkommen, wie das streitige, das die Erstattung auch fester und ständiger Kosten vorsieht, als entgeltlich zu qualifizieren ist?