6.4.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 101/11 |
Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret (Dänemark), eingereicht am 28. Januar 2013 — Nordea Bank Danmark A/S/Skatteministeriet
(Rechtssache C-48/13)
2013/C 101/24
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Østre Landsret
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin/Beschwerdeführerin: Nordea Bank Danmark A/S
Beklagter/Beschwerdegegner: Skatteministeriet
Vorlagefrage
Hindern Art. 49 AEUV i. V. m. Art. 54 AEUV (früher Art. 43 EGV i. V. m. Art. 48 EGV) und Art. 31 des EWR-Abkommens i. V. m. Art. 34, dass einen Mitgliedstaat, der einer gebietsansässigen Gesellschaft den laufenden Abzug von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Betriebsstätte gestattet, an einer vollständigen Nachbesteuerung der Verluste der Betriebsstätte (in dem Umfang, in dem ihnen keine Gewinne in späteren Jahren entsprechen) bei der genannten Gesellschaft, wenn die Betriebsstätte geschlossen wird und in diesem Zusammenhang ein Teil ihres Geschäfts an eine verbundene Gesellschaft übertragen wird, die im gleichen Staat wie die Betriebsstätte ansässig ist, und davon auszugehen ist, dass die Möglichkeiten der Berücksichtigung der betreffenden Verluste ausgeschöpft sind?