2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 63/15


Klage, eingereicht am 7. Januar 2013 — Europäische Kommission/Republik Slowenien

(Rechtssache C-9/13)

2013/C 63/25

Verfahrenssprache: Slowenisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Kukovec, P. Hetsch und O. Beynet)

Beklagte: Republik Slowenien

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Republik Slowenien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2009/73/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (2) verstoßen hat, dass sie nicht alle zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

die Republik Slowenien gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV zu verurteilen, ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 10 287,36 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu zahlen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 3. März 2011 abgelaufen.


(1)  ABl. L 211, S. 94.

(2)  ABl. L 176, S. 57.