23.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/2 |
Gutachten des Gerichtshofs (Plenum) vom 18. Dezember 2014 — Europäische Kommission
(Gutachten 2/13) (1)
((Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Entwurf eines internationalen Übereinkommens - Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem EU-Vertrag und dem AEU-Vertrag))
(2015/C 065/02)
Verfahrenssprache: alle Amtssprachen
Antragstellerin
Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Romero Requena, H. Krämer, C. Ladenburger und B. Smulders)
Tenor
Die Übereinkunft über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist nicht mit Art. 6 Abs. 2 EUV und dem Protokoll (Nr. 8) zu Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union über den Beitritt der Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vereinbar.