20.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 236/11


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 4. Juni 2015 — Europäische Kommission/Republik Polen

(Rechtssache C-678/13) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Anhang III - Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf medizinische Geräte, Hilfsmittel und sonstige Vorrichtungen sowie auf Arzneimittel))

(2015/C 236/15)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und D. Milanowska)

Beklagte: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: B. Majczyna)

Tenor

1.

Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie, dass sie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Lieferungen von

medizinischen Geräten, Hilfsmitteln und sonstigen Vorrichtungen, die nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch von Behinderten bestimmt sind oder die nicht üblicherweise für die Linderung oder die Behandlung von Behinderungen verwendet werden, sowie

Erzeugnissen, die keine Arzneimittel, die üblicherweise für die Gesundheitsvorsorge, die Verhütung von Krankheiten und ärztliche und tierärztliche Behandlungen verwendet werden, oder Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sind,

im Sinne der Positionen 82, 92 und 103 des Anhangs Nr. 3 des Gesetzes über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen (ustawa o podatku od towarów i usług) vom 11. März 2004 angewandt hat.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission und die Republik Polen tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 61 vom 1.3.2014.