30.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/8


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Januar 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato — Italien) — Stanley International Betting Ltd, Stanleybet Malta Ltd/Ministero dell’Economia e delle Finanze, Agenzia delle Dogane e dei Monopoli di Stato

(Rechtssache C-463/13) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Nationale Regelung - Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen - Neue Ausschreibung - Verkürzung der Laufzeit der Konzessionen gegenüber der Laufzeit früher erteilter Konzessionen - Beschränkung - Zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses - Verhältnismäßigkeit))

(2015/C 107/09)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Stanley International Betting Ltd, Stanleybet Malta Ltd

Beklagte: Ministero dell’Economia e delle Finanze, Agenzia delle Dogane e dei Monopoli di Stato

Beteiligte: Intralot Italia SpA, SNAI SpA, Galassia Game Srl, Eurobet Italia Srl unipersonale, Lottomatica Scommesse Srl, Sisal Match Point SpA, Cogetech Gaming Srl

Tenor

Die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sowie die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Effektivität sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die aufgrund einer Neuordnung des Konzessionierungssystems durch eine Anpassung der Zeitpunkte, zu denen die Konzessionen ablaufen, die Durchführung einer neuen Ausschreibung zur Vergabe von Konzessionen mit gegenüber der Laufzeit früher erteilter Konzessionen verkürzter Laufzeit vorsieht, nicht entgegenstehen.


(1)  ABl. C 344 vom 23.11.2013.