30.3.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 107/6 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 22. Januar 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — Art & Allposters International BV/Stichting Pictoright
(Rechtssache C-419/13) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 - Verbreitungsrecht - Erschöpfungsregel - Begriff „Gegenstand“ - Übertragung der Abbildung eines geschützten Werks von einem Papierposter auf eine Leinwand - Ersetzung des Trägers - Auswirkung auf die Erschöpfung))
(2015/C 107/07)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Art & Allposters International BV
Beklagte: Stichting Pictoright
Tenor
Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die Regel der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht anwendbar ist, wenn das Trägermedium einer in der Europäischen Union mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers in Verkehr gebrachten Reproduktion eines geschützten Werks, etwa durch Übertragung der Reproduktion von einem Papierposter auf eine Leinwand, ersetzt und sie in ihrer neuen Form erneut in Verkehr gebracht wurde.