30.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/6


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 22. Januar 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden — Niederlande) — Art & Allposters International BV/Stichting Pictoright

(Rechtssache C-419/13) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 - Verbreitungsrecht - Erschöpfungsregel - Begriff „Gegenstand“ - Übertragung der Abbildung eines geschützten Werks von einem Papierposter auf eine Leinwand - Ersetzung des Trägers - Auswirkung auf die Erschöpfung))

(2015/C 107/07)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Hoge Raad der Nederlanden

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Art & Allposters International BV

Beklagte: Stichting Pictoright

Tenor

Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass die Regel der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht anwendbar ist, wenn das Trägermedium einer in der Europäischen Union mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers in Verkehr gebrachten Reproduktion eines geschützten Werks, etwa durch Übertragung der Reproduktion von einem Papierposter auf eine Leinwand, ersetzt und sie in ihrer neuen Form erneut in Verkehr gebracht wurde.


(1)  ABl. C 325 vom 9.11.2013.