12.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 7/7


Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 5. November 2014 (Vorabentscheidungsersuchen des Centrale Raad van Beroep — Niederlande) — O. Tümer/Raad van bestuur van het Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen

(Rechtssache C-311/13) (1)

((Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987/EWG - Drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis - Versagung des Anspruchs auf Leistungen bei Insolvenz))

(2015/C 007/09)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Centrale Raad van Beroep

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: O. Tümer

Rechtsmittelgegner: Raad van bestuur van het Uitvoeringsinstituut werknemersverzekeringen

Tenor

Die Bestimmungen der Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers in der durch die Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, wonach ein Drittstaatsangehöriger, der sich in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht rechtmäßig aufhält, nicht als Arbeitnehmer anzusehen ist, der Leistungen bei Insolvenz aufgrund u. a. der im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht erfüllten Ansprüche auf Arbeitsentgelt verlangen kann, obwohl dieser Drittstaatsangehörige nach dem Zivilrecht dieses Mitgliedstaats als „Arbeitnehmer“ einzustufen ist, der Anspruch auf eine Vergütung hat, die bei den nationalen Gerichten gegen seinen Arbeitgeber eingeklagt werden kann.


(1)  ABl. C 250 vom 31.8.2013.